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es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor. Ausgeschlossen
ist insoweit auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn
Aufsichtsbehörde: Landratsamt Neustadt/Aisch - Bad Windsheim Unsere
Geschäftsbedingungen nach den Richtlinien des Deutschen Hotel- u. Gaststättenverband
e.V.(DeHoGa)
1.Der
Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer telefonisch bestellt
und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war, bereit gestellt worden ist. 2.Der
Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrags. Gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3.Der
Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichterstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz
zu leisten. 4.a)
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich
der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Jedoch mindestens die Stornierungsgebühr
in Höhe von 50.--€ je Buchung. b.)
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen , bei der Pensionsvereinbarung
(Zimmer oder Fewos mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises, bei Ferienwohnungen
ohne Verpflegung 10%. c.)
Der Gast ist verpflichtet die von Ihm gebuchte Aufenthaltsdauer einzuhalten, da
bei vorzeitiger Abreise die vertraglichen Leistungen aus 4.b.) fällig werden.
d.)
Bei einer Stornierung von weniger als 30 Tage vor dem Anreisedatum, kann der Gastwirt
die Leistungen aus 4. b) verrechnen ohne nachweisen zu müssen, daß
er die Zimmer nicht weiter vergeben hat. 5.a)
Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer
nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. b)
Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen. 6.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. |