Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehelen Ihnen den Abschluß unserer eigenen Reiserücktrittsversicherung.
Diese deckt bei Erkrankung und vielen anderen Ursachen Ihre Stornogebühren zu 100%. Nicht wie bei vielen anderen Anbietern nur zu 80%.
Mit dieser können Sie auch ohne Angabe von Grüden bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren.
Versicherungsschutz im Rahmen unserer Reiserücktrittversicherung besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder ein Angehöriger von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen ist:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: ohne Angabe von Gründen
Tod
schwere Unfallverletzung
unerwartete, schwere Erkrankung
Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolgedessen nicht möglich ist
Erheblicher Schaden am Eigentum, z. B. durch Feuer, Sturm oder Hochwasser
Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung
Gesammtpreis der Buchung
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Prämie
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bis 100,-- €
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10,-- €
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bis 200,--€
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15,-- €
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bis 300,-- €
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20,-- €
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bis 400,-- €
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25,-- €
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bis 500,-- €
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30,-- €
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bis 600,-- €
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40,-- €
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bis 800,-- €
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50,-- €
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bis 1000,-- €
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70,-- €
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bis 1200,-- €
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80,-- €
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bis 1500,-- €
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90,-- €
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bis 2000,-- €
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100,-- €
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Bitte Überweisen Sie die Prämie auf folgendes Konto mit Angabe des Namens der Hauptperson und Datum des Beginns des Aufenthaltes.
Konto Inhaber: Jürgen Knörr
Bank: Raiffeisenbank Bad Windsheim eG
IBAN: DE69 7606 9372 0000 3127 97
BIC: GENODEF1WDS
Die Prämie darf nicht später als 7 Tage nach der Buchung überwießen worden sein. Es gilt das Datum der schriftlichen oder der E-Mail-Buchungsbestätigung.
Ihr Überweißungsbeleg oder Kontoauszug ist Ihre Quittung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie keine Stornokosten zahlen müssen?
1. Bis 30 Tage vor Anreise ohne Angabe von Gründen.
2. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil Sie selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen werden:
A) gesundheitliche Gründe • Tod; • schwere Unfallverletzung; • unerwartete schwere Erkrankung; eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand der Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen; • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken; • unerwarteter Ausfall eines Herzschrittmachers; • Schwangerschaft,sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
B) berufliche / schulische Gründe • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
Risikopersonen sind die versicherte Person und ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie die jeweiligen Angehörigen. Dies sind: Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; • Eltern, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern; • Geschwister; • Großeltern und Enkel;
Was müssen Sie im Schadenfall unbedingt unternehmen?
Sie sind verpflichtet,
1. uns den Schaden unverzüglich per E Mail, Telefon, oder per Post anzuzeigen;
2. das Schadenereignis und den Schadenumfang zu beschreiben, uns wahrheitsgemäß jede Auskunft zu geben, die zur Klärung des Sachverhaltes nötig ist,
Zum Nachweis haben Sie Original-Rechnungen und -Belege vor zu zeigen und gegebenenfalls die Ärzte – von der Schweigepflicht zu entbinden, soweit die Kenntnis der Daten für die Beurteilung der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Wenn wir die Höhe und den Umfang der Leistungspflicht nicht feststellen können, weil Sie die Entbindung von der Schweigepflicht nicht erteilen und uns auch nicht auf andere Weise eine Leistungsprüfung ermöglichen, müssen wir keine Versicherungsleistungen erbringen.
Wann verlieren Sie den Anspruch auf Versicherungsleistung?
1. Verletzen Sie eine Obliegenheit vorsätzlich, können wir die Versicherungsleistung verweigern. Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, die Leistung in einem Umfang zu kürzen, welcher der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.